Wir - VGT Austria - haben letzte Woche eine Rindermast (Raum Bregenz) angezeigt und der Betrieb wurde überprüft. In der Aussendung schreiben die Behörden Folgendes:
"Sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe fand bereits am gestrigen (Donnerstag) Nachmittag ein Lokalaugenschein statt. Dabei hat der Amtstierarzt keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt, teilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit."
In einem Radiobericht wird sogar von "Entwarnung" gesprochen.
Von Entwarnung kann nicht die Rede sein: wenn Mastrinder in ihrem eigenen Kot liegen müssen und das Fell völlig verdreckt ist, dann wurde entweder das Tierschutzgesetz gebrochen, oder das Tierschutzgesetz schützt die Tiere nicht. Hier sollte eher von einer Warnung gesprochen werden! Dass der Amtstierarzt keine Verstöße festgestellt hat, ist verwunderlich, weil ja das Tierschutzgesetz hier eindeutig von „trockener Liegefläche“ spricht.
Wird das Tierschutzgesetz in Vorarlberg durch die Behörden falsch ausgelegt und missachtet? Oder sind Kot-verschmierte Rinder in Vorarlberg bei der Rindermast Normalität
Vielen Dank an VOL.AT - Vorarlberg Online, Vorarlberg Krone und WANN & WO Die junge Zeitung für die Berichterstattung.